Parkordnung der Gemeinde Neschwitz
Die Parkanlage dient der Erholung. Damit Sie den Park ungestört erleben können, bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Regeln:
Der Eintritt ist kostenfrei. Für besondere Veranstaltungen kann ein Entgelt erhoben werden.
Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Es erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst.
Radfahren ist nur auf den Hauptwegen gestattet. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Kutschen ist nur mit einer Genehmigung möglich.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Das Baden, Spielen oder Angeln in den Springbrunnen und den Gewässern ist nicht gestattet.
Blumen pflücken, Pflanzen ausgraben, Beschädigen von Gehölzen, Sandsteinfiguren, Gebäuden und Bauwerken sind strengstens untersagt.
Die Abfälle (auch Hundekot) sind in den entsprechenden Müllbehältern zu entsorgen.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Das Anzünden von Feuer, das Zelten und Lagern ist untersagt.
Filmen, fotografieren für den gewerblichen Gebrauch und das Aufsteigen von Drohnen oder anderen ferngesteuerten Fluggeräten erfordern eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung.
Bitte beachten Sie, dass das Streuen von Reis, Konfetti, das Zünden von Konfetti- oder Glittershootern oder ähnliches im Schloss und im Parkgelände verboten sind.
Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Sie haben Fragen zu dem Entgeltverzeichnis der Benutzungsordnung von Schloss und Park Neschwitz, wie z. B. Parknutzung, Fotogenehmigung privat/ gewerblich, Hochzeiten, Namensweihen, Eintritt, Führungen usw.?
Für diese und andere Fragen zu der Schloss- und Parkanlage wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Neschwitz.