Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug
Allgemeine Informationen:
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Für im Inland lebende Staatsangehörige anderer EU-Staaten wird ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Im Führungszeugnis wird - neben den vollständigen Personalien - hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei Arbeitsaufnahme).
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Beantragung: | Kosten | Sie bringen mit: | Art | Antrag |
Persönlich im Pass- und Meldeamt | 13 Euro EC/bar | -gültigen Personalausweis -Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc | -einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Behördenführungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug | Antrag für ein erweiteretes Führungszeugnis |
per E-Mail | 13 Euro Vorabüberweisung | -Kopie gültiger Personalausweis -Vordruck vom Arbeitgeber/Führerscheinstelle/etc -Verwendungszweck | -einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug | Antrag für ein erw. Führungszeugnis |
Online | 13 Euro | - gültiger Personalausweis mit Onlinefunktion | -einfaches Führungszeugnis -erweitertes Führungszeugnis -Gewerbezentralregisterauszug | Online Antrag |