Wichtige Information zur Grundsteuer 2025
Zum 01.Januar 2025 tritt das neue Grundsteuergesetz in Kraft. Alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Grundsteuerrecht basieren, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Ab dem Jahr 2025 ist die Grundsteuer auf der Basis neuer Bescheide zu zahlen. Alle Steuerpflichtigen erhalten rechtzeitig einen neuen Grundsteuerbescheid.
Wie hoch wird die Grundsteuer für meinen Grundbesitz ab 2025 ausfallen ?
Die Grundsteuerpflicht bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück, ein Erbbaurecht, eine Eigentumswohnung oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Zur Vereinfachung haben wir hier alle Grundsteuerobjekte unter dem Begriff „Grundstück“ zusammengefasst. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Bautzen hat für jedes Grundstück einen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Ausgangswert für die Berechnung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation dieses Grundsteuermessbetrages mit dem vom Gemeinderat Neschwitz beschlossenen Hebesatzes. Dieser beträgt für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 % und für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 360 % .
Zu welchem Zeitpunkt muss ich die neue Grundsteuer bezahlen ?
Jeder Steuerpflichtige erhält vom Steueramt einen gesonderten Grundsteuerbescheid. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, wann genau die Zahlung der Grundsteuer und in welcher Höhe fällig ist. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zum Jahresende 2024. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, wenn Sie von der Gemeinde Neschwitz einen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid für 2025 ?
Vorgesehen ist, die Steuerbescheide für die überwiegende Zahl im Januar 2025 zu versenden. Für einen Teil der Grundstücke sind noch Prüfungen seitens des Finanzamtes erforderlich. Die Bescheide für diese Grundstücke, werden im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt.
Erben- oder Grundstücksgemeinschaften
Bei Erben- oder Grundstücksgemeinschaften ist zu beachten, dass der Gesamtbetrag nur einmal zu entrichten ist.