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Stellenausschreibung für das Finanz- und Hauptamt

 

In der Gemeinde Neschwitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Neschwitz-Puschwitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

 

Sachbearbeiter/-in Finanzwesen für die Fertigstellung ausstehender Jahresabschlüsse und Einarbeitung in die Haushaltsplanungen

 

mit zukünftiger Übernahme der Stelle

 

Finanz- und Hauptamtsleiter/-in 

(Fachbediensteter/-in für das Finanzwesen)

(m/w/d)

 

Die Stelle Sachbearbeiter/-in Finanzwesen ist zeitlich befristet bis zum 30.06.2025 und dient zur Einarbeitung in das Aufgabengebiet Finanz- und Hauptamtsleiter/-in (Fachbediensteter/-in für das Finanzwesen). Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt vorerst 35 Stunden.

 

Ab dem 01.07.2025 ist die Stelle Finanz- und Hauptamtsleiter/-in (Fachbediensteter/-in für das Finanzwesen) zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt dann 39 Stunden.

 

Die Stelle Finanz- und Hauptamtsleiter/-in (Fachbediensteter/-in für das Finanzwesen) umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

 

  • Leitungstätigkeit/Grundsatzfragen/innere Organisation:

Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben des Finanz- und Hauptamtes, bestehend aus den Bereichen Haushalt, Buchhaltung, Kasse, Soziales, Steuern, Gebühren, Vollsteckung, Feuerwehr, Schule und Kita sowie Wahlen

  • Aufstellung, Überwachung und Vollzug der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne

  • Erstellung der Jahresabschlüsse

  • Vorbereitung und Begleitung der örtlichen und überörtlichen Prüfungen

  • Führung des Beteiligungsmanagements

  • Mittelbewirtschaftung und Kreditmanagements

  • Erstellung und Bearbeitung von Finanzberichten und Statistiken

  • Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit Gremien, u. a. Teilnahme an Sitzungen, fachliche Beratung, Beschlussvorlagen vorbereiten und vorstellen; Beschlüsse umsetzen

  • Erarbeitung von Veröffentlichungen aus dem Finanz- und Hauptamt für die Amtsblätter

  • Arbeitsrechtliche Angelegenheiten:

Stellenbeschreibungen im Amt und für das Sekretariat, Erstellen von Arbeitsverträgen u.ä.

 

Wir bieten Ihnen:

Einen interessanten, abwechslungsreichen und anspruchsvollen Arbeitsplatz mit einer Vergütung entsprechend Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung gemäß TVöD einschließlich aller tarifvertraglichen Leistungen. Unsere Regelungen zur Arbeit in Gleitzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Aufgaben frei zu organisieren und zeitlich flexibel einzuteilen. Weiterhin bieten wir die Möglichkeit, sich zielgerichtet und aufgabenbezogen weiterzubilden.

 

Die Einarbeitung durch die jetzige Stelleninhaberin ist vorgesehen.

 

Die Besetzung der Stelle des Finanz- und Hauptamtsleiter/-in (Fachbediensteten für das Finanzwesen) erfolgt gemäß § 31 TVöD (Führung auf Probe) zunächst für eine befristete Zeit von 2 Jahren. Bei Bewährung erfolgt die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

 

Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle sind:

Gemäß § 62 (2) SächsGemO darf zum Fachbediensteten für das Finanzwesen nur bestellt werden, wer über 

1          eine abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung oder die Laufbahn-befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und 

2.         eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts 

verfügt. Mit Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde darf zudem zum Fachbediensteten für das Finanzwesen bestellt werden, wer über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen verfügt und aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, die Aufgaben des Fachbediensteten für das Finanzwesen vollumfänglich wahrzunehmen.

 

Wir erwarten von Ihnen:

  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität

  • Fundierte Kenntnisse in der doppischen Haushaltsführung

  • Fachkenntnisse im Wirtschafts-, Steuer- und Abgabenrecht

  • Führungskompetenz und Durchsetzungsvermögen

  • Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung, Teilnahme an Gremiensitzungen

  • Umfassende, sichere Kenntnisse in Datenverarbeitungsanwendungen und in moderner Kommunikations- und Medientechnik

  • Kommunikationsfähigkeit, Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Sozialkompetenz

     

Von Vorteil sind:

Kenntnisse im Umgang mit der Software Saskia IFR

 

Ihre Bewerbung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Bei Zusendungen per Post bitten wir den Umschlag um den Hinweis „Persönlich/ Personalangelegenheit“ zu ergänzen.

 

Menschen mit Behinderung (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Reisekosten und sonstige Kosten für die Vorstellungsgespräche von der Gemeindeverwaltung nicht erstattet werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen 6 Monate nach Bewerbungsverfahren vernichtet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.

 

Ihre Bewerbung einschließlich aussagefähiger Unterlagen richten Sie bitte bis 30. September 2024 per Post an den Bürgermeister Gerd Schuster, Bahnhofstr. 1, 02699 Neschwitz oder per Mail in PDF-Format an . Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Liliana Wetzko unter 

035933 38616.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.