Bauschutt abgeladen
Im Monat April wurde uns zum wiederholten Male eine größere Menge an Sondermüll in Form von Bauschutt mitgeteilt, die am Rand der Deponie Puschwitz in einem Waldstück illegal entsorgt wurde. Illegal entsorgter Bauschutt wird mit hohen Geldbußen geahndet.
Informationen zum Abladezeitpunkt und zu den Verursachern nimmt die Gemeindeverwaltung Neschwitz/Puschwitz unter der Telefonnummer 035933-38617 auch anonym entgegen. Für sachdienliche Hinweise die zur Ergreifung des Verursachers führen, wird eine Belohnung von 500,00 € ausgelobt.
Gemäß § 10 und 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle, die nicht verwertet werden, grundsätzlich umwelt- und gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Ordnungswidrig handelt deshalb, wer entgegen § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert.
Wer Gegenstände wie z. Bsp. Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen, Fahrzeuge, Bauschutt, Bodenaushub, Tierabfälle, pflanzliche Abfälle und anderes durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen beseitigt, kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belangt werden.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sollte jedem Bürger ein Bedürfnis sein. Dafür stellt der Landkreis umfassende Entsorgungsmöglichkeiten bereit.
Der § 2 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz verpflichtet den Landkreis zur Entsorgung von Abfällen, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück (Wald, Straßenränder, Felder, Wiesen usw.) abgelagert wurden.
Dabei wird versucht, den Verursacher bzw. den Besitzer dieser Abfälle ausfindig zu machen und diesem die Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Gerd Schuster Stanislaus Ritscher
Bürgermeister Gemeinde Neschwitz Bürgermeister Gemeinde Puschwitz
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft