Aktuelles
13.02.-17.02.2023 | Pass- und Meldeamt Neschwitz geschlossen
Die Vertretung übernimmt das Einwohnermeldeamt Königswartha, Bahnhofstraße 4, Frau Krahl-Hentschke.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königswartha
Montag | 09.00 - 11.30 Uhr | und | 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 11.30 Uhr | und | 13.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 09.00 - 11.30 Uhr | und | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt erforderlich!
Tel.: 035931 23923 oder Email: krahl@koenigswartha.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
14.02.2023 I 19.00 Uhr I öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neschwitz
Die Tagesordnung und den Sitzungsort entnehmen Sie bitte dem Aushangkasten am Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen.
28.02.2023 I öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Neschwitz
Die Tagesordnung, die Sitzungszeit und der Sitzungsort entnehmen Sie bitte dem Aushangkasten am Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen.
Vermessungsleistungen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen informiert, dass für die Erstellung und Aktualisierung von Hochwassergefahren und -risikokarten entlang des Hoyerswerdaer Schwarzwassers von Dreikretscham bis zum Wehr bei Luga Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Die Arbeiten sollen im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 30.06.2023 erfolgen. Kurzzeitig kann es zu punktuellen Verkehrseinschränkungen kommen.
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Bei Änderungen der Hebesätze, der Besteuerungsgrundlage (Messbeträge) oder bei Eigentumswechsel werden Grundsteuerbescheide erlassen. Die Grundsteueranmeldungen
gelten unverändert weiter. Auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteueranmeldung im Falle einer Änderung hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche oder der Beschaffenheit des Gebäudes, wird ausdrücklich hingewiesen.
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022
zu entrichten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz, schriftlich einzureichen.
Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung der Grundsteuer. Wir bitten, alle Nichtabbucher, den Betrag entsprechend Ihres letzten Steuerbescheides, zum jeweiligen Steuertermin, unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Neschwitz bei der Kreissparkasse Bautzen,
IBAN: DE08 8555 0000 1000 0015 00, BIC: SOLADES1BAT zu überweisen.
Vorliegende Einzugsermächtigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung zum Abbuchen der Steuer zu erteilen.
Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite www.neschwitz.de unter Formularservice oder direkt im Rathaus.
Finanz- und Hauptamt
Achtung !!!
Der Grüngutsammelplatz in Neschwitz, Alte Caßlauer Straße ist ab März 2023 wieder geöffnet.
Grüngutsammelplatz in Neschwitz, Alte Caßlauer Straße
Annahmezeiten für 2023
März - September | |
Freitag | 15 - 18 Uhr |
Samstag | 10 - 12 und 13 - 16.30 Uhr |
Oktober - November | |
Freitag | 15 - 17 Uhr |
Samstag | 10 - 12 und 13 - 16.30 Uhr |
Ansprechpartner der Grüngutannahmestelle ist Herr Simon!
Es werden folgende Grüngutwertstoffe angenommen:
Grüngut aus Grasmahd, Laub, Zweige und Äste von Bäumen, Hecken und Sträucher, Reste von Zierpflanzen und Blumen. Säge- und Hobelspäne von unbehandelten Hölzern nach Absprache.
Für lose angelieferte Grünabfälle bis 10 cm Durchmesser wird bi der Selbstanlieferung folgende Gebühr erhoben.
Anlieferung pro m³ | Anlieferung pro 0,5 m³ |
Mindestgebühr |
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3,00 € | 1,50 € | 3,00 € |
Papiersäcke für Grüngut können in der Grüngutannahmestelle erworben werden: 1,00 € /Stück
Wohung zu vermieten an Kamenzer Str. 2a in Neschwitz
Sanierte 1-Raum-Wohnung zu vermieten - 36 m², saniert mit Balkon
Gasheizung/Warmwasser, Bad, WC, Keller
Kaltmiete: 201,60 € + 68,29 € NK
Kaution: 3 Monatskaltmieten
Mietbeginn ab April 2023
Interessenten melden sich bitte im Bau- und Bürgeramt bei Frau Helbig im Zimmer 3, per Mail; bauamt@neschwitz.de oder telefonisch unter 035933 38624.
Wichtiger Hinweis an die Grundstückseigentümer
In Vorbereitung für den Winterdienst, sowohl durch die Straßenmeisterei als auch durch den Bauhof, möchten wir alle Grundstückseigentümer bitten, bei allen Bäumen und Sträuchern an den Grundstücksgrenzen zu Straßen und Wegen zu prüfen, ob deren Äste in den Verkehrsraum hineinragen. Dies betrifft auch die Gehwege.
Bitte bedenken Sie dabei, dass die Anbaugeräte-Schneepflug und Streuaufsatz- die Fahrzeuge noch höher und länger machen.
Katrin Ullrich
Bau-und Bürgeramtsleiterin
Informationen aus dem Bau- und Bürgeramt
Wertmarken für einen zusätzlichen Restabfallsack bis 120 l ( z.B. für Haushaltsauflösungen etc. ) sind in der Gemeindeverwaltung Neschwitz bei Frau Slama Zimmer 5 zu einem Preis von 6,75 € erhältlich.
Diese Marken können an alle haushaltsüblichen Abfallsäcke bis zu 120 l geklebt werden. Der Abfallsack ist am Tag der Restmüllabfuhr neben der Restmülltonne bereit zu stellen.
Information aus dem Fundbüro
Folgende Fundstücke befinden sich derzeit im Fundbüro:
Am 07.12.2022 wurde ein Schlüsselbund im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz abgegeben.
Beschreibung: Schlüsselbund + Transponder
Gefunden: 07.12.2022
Fundort: Sparkasse Neschwitz
Am 30.11.2022 wurde ein Smarthphone Samsung Galaxy J4+ mit Hülle im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz abgegeben.
Gefunden: 30.11.2021
Fundort: Neschwitz
Anfang November wurde ein Kinderfahrrad im Fundbüro der Gemeinde Neschwitz abgegeben.
Fundort: Neschwitz
Brille bzw. Kinderbrille, gefunden auf dem Parkplatz Kamenzer Str., mit schwarzem Kunststoffrahmen und schwarz-grün-gestreiften Bügelinnenseiten
Rechte an den oben genannten Fundsachen sind in der Gemeindeverwaltung – Zimmer 1 – geltend zu machen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist eines Fundgegenstandes beträgt 6 Monate. Die Verwaltungskosten für die Aufbewahrung einer Fundsache betragen 5,00 € und sind mit Erhalt des Fundgegenstandes zu entrichten.